Pyrotechnik
Prüfung
Laut der neuen JachtVO können Sie durch eine schriftliche Prüfung Ihre ausreichenden Fachkenntnisse für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2, eingeschränkt auf die Produktgruppe “Seenot-Signalmittel” nachweisen.
Selbstverständlich bietet der MSVÖ auch diesen Service an.
Die schriftliche Prüfung ist im „Multiple Choice-Choose Verfahren” (vier Antwortmöglichkeiten -> eine Antwort richtig) und
umfasst 8 Fragen davon müssen 75% (6 Fragen) richtig beantwortet werden.
Die Prüfungen werden von zugelassenen Prüfern für Pyrotechnik abgenommen.
Bestätigung über ausreichende Fachkenntnisse im Umgang mit pyrotechnischen Seenot-Signalmitteln
Diese Bestätigung dient ausschließlich zur Vorlage bei der zuständigen Behörde zur Glaubhaftmachung ausreichender Fachkenntnisse für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2, eingeschränkt auf die Produktgruppe „Seenot-Signalmittel“, gemäß § 17 Abs. 3 Z 3 des Pyrotechnikgesetzes 2010. Diese Bestätigung ist KEIN Pyrotechnik-Ausweis gemäß § 19 des Pyrotechnikgesetzes 2010 und berechtigt NICHT zum Erwerb oder Besitz von pyrotechnischen Gegenständen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Seenot-Signalmitteln gemäß § 28 (2) Pyrotechnikgesetz 2010 idgF nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erfolgen kann. Um diese ist bei der zuständigen Behörde – unter Vorlage des Pyrotechnik-Ausweises – gesondert anzusuchen.
Ausstellung Bestätigung, pro Kandidat 15,- €.
Hier geht es zu den Prüfungsfragen und zu den Formulare
Antragsformulare der zuständigen Behörden finden Sie unter Pyrotechnik-Formularen