Informationen

Österreichische Gesetze und Verordnungen

Der MSVÖ nimmt Prüfungen für Befähigungsausweise zum Führen einer Jacht in Küstengewässern und Hochsee ab.

Die gesetzlichen Vorgaben finden Sie im Seeschifffahrtsgesetz – SeeSchFG und in der Jachtverordnung – JachtVO in der jeweils gültigen Fassung.

Auf der Seite des zuständigen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie. Mobilität, Innovation und Technologie finden Sie alle Informationen zur Rechtslage.

Befähigungsausweise MSVÖ und IC Patent

Der MSVÖ prüft sowohl in der Theorie als auch in der Praxis nach den Vorgaben zur Erlangung des IC Patentes.

Allgemeine Voraussetzungen:

    • Für den FB 1 das vollendete 16., für die FB 2, 3 und 4 das vollendete 18. Lebensjahr
    • Ärztliches Attest über körperliche und geistige Eignung zum Führen einer Jacht oder KFZ Führerschein Kopie
      muss vor Antritt zur Praxisprüfung erbracht werden
    • Ärztliches Attest über ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen muss vor Antritt zur Praxisprüfung erbracht werden
      oder Kopie amtl. österr. Binnenpatent ab 2011 ausgestellt oder KFZ Führerschein vor 11/97 ausgestellt.
    • geforderte seemännische Praxis für den jeweiligen Fahrtbereich
      Muss vor Antritt zur Praxisprüfung erbracht werden, bitte beachten Sie die Erläuterungen zu den seemännischen Praxisnachweisen
    • Für die Ausstellung eines Fahrtenbereich 3 Befähigungsausweis ist ein ausgestellter Fahrtenbereich 2 Befähigungsausweis notwendig,
      Antriebsarten: Motorantrieb oder Motor und Segelantrieb! Frist für die Ausstellung des FB3 Befähigungsausweis ab Prüfungsdatum FB3 Theorie 3 Jahre!

Für die Ausstellung eines IC Patentes benötigen Sie einen Erste Hilfe Grundkurs im Ausmaß von 16 Stunden, bitte beachten Sie die Hinweise zum Erste Hilfe Kurs für das IC Patent auf der Homepage der via donau GmbH

Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrterfahrung

Vor Antritt zu der jeweiligen Praxisprüfung  muss die seemännische Praxis in folgendem Umfang nachgewiesen werden:

Alle geforderten Schiffsführermeilen müssen immer mit Logbuchkopien nachgewiesen werden!

Für Jachten mit Motor- und Segelantrieb auf Motorjachten oder auf Segeljachten mit Antriebsmaschine

    • Motor- und Segeljacht FB1:
      50 Seemeilen auf einer Segeljacht,
      eine Nachtansteuerung
    • Motor- und Segeljacht FB2:
      500 Seemeilen davon mind. 200 Seemeilen auf einer Segeljacht ,
      insgesamt drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen
    • Motor- und Segeljacht FB3:
      Vorlage des Befähigungsausweises für den Fahrtbereich 2 der jeweiligen Antriebsart
      1500 Seemeilen, davon mindestens 500 Seemeilen als Schiffsführer
      von den gesamt geforderten Seemeilen müssen mind. 500 Seemeilen, davon  mind. 250 Schiffsführermeilen auf einer Segeljacht erbracht werden,
      insgesamt fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen
    • Motor- und Segeljacht FB4:
      Vorlage des Befähigungsausweises für den Fahrtbereich 3 der jeweiligen Antriebsart
      3500 Seemeilen, davon mindestens 1000 Seemeilen als Schiffsführer;
      davon mind. 1000 Seemeilen, davon mind. 250 Schiffsführermeilen auf einer Segeljacht
      insgesamt fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen

Für Jachten mit Motorantrieb auf Motorjachten oder auf Segeljachten mit Antriebsmaschine

    • Motorjacht FB 1: 50 Seemeilen, eine Nachtansteuerung
    • Motorjacht FB 2: 300 Seemeilen, drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen
    • Motorjacht FB 3: 1000 Seemeilen, davon mindestens 250 Seemeilen als Schiffsführer; fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen
    • Motorjacht FB 4: 2500 Seemeilen, davon mindestens 750 Seemeilen als Schiffsführer; fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen

Als Nachweise gelten:

Die seemännische Praxis ist nachzuweisen, in Form von:

    • Seemeilenbestätigungen vom Schiffsführer unterschrieben, Für Törns ab dem 26.06.2015 ist das vom BMK vorgegebene Formular zu verwenden.
    • mittels Logbuch inkl. Crewlisten
    • vom Schiffsführer unterfertigter auszugsweiser Abschrift des Logbuchs oder
    • sonstiger logbuchähnlicher Aufzeichnungen

Nur vollständige Logbücher oder logbuchähnliche Aufzeichnungen können anerkannt werden.

Regelungen für die seemännische Praxis:

    • Der Praxisnachweis ist auf einer geeigneten Jacht zu erbringen, Segeljacht und Motorjacht Seemeilen gelten als seemännische Praxis
    • Der Praxisnachweis gilt ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
    • Nachtfahrten dauern mindestens drei Stunden und beginnen nach Sonnenuntergang und enden vor Sonnenaufgang und schließen eine Ansteuerung (Ein- bzw. Auslaufen während dieser drei Stunden) mit ein. Fahrten auf offener See sind als Nachtfahrt anrechenbar, wenn sie von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang gedauert haben. Während der Nachtfahrt ist die aktive Teilnahme am Bordgeschehen über einen Zeitraum von mindestens drei Stunden unerlässlich.

Funktionen an Bord:

    • Wachführer
    • Navigator
    • Rudergänger
    • Schiffsführer

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Verbandssekretariat.
Bitte beachten Sie die Erläuterungen zu den seemännischen Praxisnachweisen

Welche Befähigungsausweise gibt es?

Befähigungsausweise für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen
für Jachten mit Motorantrieb oder für Jachten mit Motor- und Segelantrieb für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

    • für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1, erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln
    • für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2; die Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste. erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste
    • für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3; erstreckt sich auf einen Bereich von
      200 Seemeilen, gemessen von der Küste
    • für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4; der über den Bereich der Küstennahen Fahrt hinausgeht, unbegrenzt.

Ergänzungsprüfungen zur Erweiterung der Antriebsart

Wenn Sie einen Befähigungsausweis für Segelantrieb besitzen und eine Modul-Motor Prüfung absolvieren können Sie sich einen

Befähigungsausweis Motor- und Segelantrieb ausstellen lassen und das IC Patent von der VIA Donau GmbH bei uns beantragen.

Prüfung:                         Ergänzungsprüfung Motor – Modul Theorieprüfung (12 Fragen aus dem Sachgebiet Motorantrieb)

Voraussetzungen:          Besitz Befähigungsausweis Segelantrieb (der nach bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellt wurde)

Kosten:                          30,00 € Prüfgebühren Theorie + anteilige Prüferspesen

    52,10 € Ausstellungsgebühr MSVÖ BFA

    162,90 € Ausstellung IC Patent

Wenn Sie einen Befähigungsausweis für Motorantrieb besitzen und eine Modul-Segel Prüfung (Theorie und Praxis) absolvieren können Sie

sich einen Befähigungsausweis Motor- und Segelantrieb ausstellen lassen und das IC Patent von der VIA Donau GmbH bei uns beantragen.

Prüfung:                           Ergänzungsprüfung Segel – Modul Theorieprüfung
                                         (14 Fragen aus dem Sachgebiet Segelantrieb und eine Kartenarbeit  mit 4 Fragen) und eine
                                        Segel – Modul Praxisprüfung ( Segelmanöver)

Voraussetzungen:            Besitz Befähigungsausweis Motorantrieb (der nach bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellt wurde)

wenn Sie einen FB2 besitzen:
Seemeilennachweis über 200 sm auf einer Segeljacht

wenn Sie einen FB3 besitzen:
Seemeilennachweis über 500 sm, davon mind. 250 sm als Schiffsführer auf einer Segeljacht

Kosten:                            30,- € Prüfgebühren Theorie + anteilige Prüferspesen

               40,- € Prüfgebühren Praxis + anteilige Prüferspesen

               52,10 € Ausstellungsgebühr MSVÖ BFA

             162,90 € Ausstellung IC Patent

Alle geforderten Schiffsführermeilen müssen immer mit Logbuchkopien nachgewiesen werden!

© Copyright 2020 Alle Inhalte, insbesondere Texte, Prüfungsmaterial, PDF Dateien, Fotografien und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung, bleiben vorbehalten  |  Webdesign, App & Grafikdesign aus Wien von Ameisenhaufen.at