Österreichische Gesetze und Verordnungen
Der MSVÖ nimmt Prüfungen für Befähigungsausweise zum Führen einer Jacht in Küstengewässern und Hochsee ab.
Die gesetzlichen Vorgaben finden Sie im Seeschifffahrtsgesetz – SeeSchFG und in der Jachtverordnung – JachtVO in der jeweils gültigen Fassung.
Auf der Seite des zuständigen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie. Mobilität, Innovation und Technologie finden Sie alle Informationen zur Rechtslage.
Befähigungsausweise MSVÖ und IC Patent
Der MSVÖ prüft sowohl in der Theorie als auch in der Praxis nach den Vorgaben zur Erlangung des IC Patentes.
Allgemeine Voraussetzungen:
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- Für den FB 1 das vollendete 16., für die FB 2, 3 und 4 das vollendete 18. Lebensjahr
- Ärztliches Attest über körperliche und geistige Eignung zum Führen einer Jacht oder KFZ Führerschein Kopie
- Ärztliches Attest über ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen oder Kopie amtl. österr. Binnenpatent ab 2011 ausgestellt oder KFZ Führerschein vor 11/97 ausgestellt. Siehe rechts unter Download
- geforderte seemännische Praxis für den jeweiligen Fahrtbereich
Bitte beachten Sie die Erläuterungen zu den seemännischen Praxisnachweisen - Für die Ausstellung eines Fahrtenbereich 3 Befähigungsausweis ist ein ausgestellter Fahrtenbereich 2 Befähigungsausweis notwendig,
Antriebsarten: Motorantrieb oder Motor und Segelantrieb! Frist für die Ausstellung des FB3 Befähigungsausweis ab Prüfungsdatum FB3 Theorie 3 Jahre!
Für die Ausstellung eines IC Patentes benötigen Sie einen Erste Hilfe Grundkurs im Ausmaß von 16 Stunden, bitte beachten Sie die Hinweise zum Erste Hilfe Kurs für das IC Patent auf der Homepage der via donau GmbH
Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrterfahrung
Vor Antritt zu der jeweiligen Praxisprüfung muss die seemännische Praxis in folgendem Umfang nachgewiesen werden:
Alle geforderten Schiffsführermeilen müssen immer mit Logbuchkopien nachgewiesen werden!
Für Jachten mit Motor- und Segelantrieb auf Motorjachten oder auf Segeljachten mit Antriebsmaschine
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- Motor- und Segeljacht FB1:
50 Seemeilen auf einer Segeljacht,
eine Nachtansteuerung - Motor- und Segeljacht FB2:
500 Seemeilen davon mind. 200 Seemeilen auf einer Segeljacht ,
insgesamt drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen - Motor- und Segeljacht FB3:
Vorlage des Befähigungsausweises für den Fahrtbereich 2 der jeweiligen Antriebsart
1500 Seemeilen, davon mindestens 500 Seemeilen als Schiffsführer
von den gesamt geforderten Seemeilen müssen mind. 500 Seemeilen, davon mind. 250 Schiffsführermeilen auf einer Segeljacht erbracht werden,
insgesamt fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen - Motor- und Segeljacht FB4:
Vorlage des Befähigungsausweises für den Fahrtbereich 3 der jeweiligen Antriebsart
3500 Seemeilen, davon mindestens 1000 Seemeilen als Schiffsführer;
davon mind. 1000 Seemeilen, davon mind. 250 Schiffsführermeilen auf einer Segeljacht
insgesamt fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen
- Motor- und Segeljacht FB1:
Für Jachten mit Motorantrieb auf Motorjachten oder auf Segeljachten mit Antriebsmaschine
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- Motorjacht FB 1: 50 Seemeilen, eine Nachtansteuerung
- Motorjacht FB 2: 300 Seemeilen, drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen
- Motorjacht FB 3: 1000 Seemeilen, davon mindestens 250 Seemeilen als Schiffsführer; fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen
- Motorjacht FB 4: 2500 Seemeilen, davon mindestens 750 Seemeilen als Schiffsführer; fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen
Als Nachweise gelten:
Die seemännische Praxis ist nachzuweisen, in Form von:
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- Seemeilenbestätigungen vom Schiffsführer unterschrieben, Für Törns ab dem 26.06.20215 ist das vom BMK vorgegebene Formular zu verwenden.
- mittels Logbuch inkl. Crewlisten
- vom Schiffsführer unterfertigter auszugsweiser Abschrift des Logbuchs oder
- sonstiger logbuchähnlicher Aufzeichnungen
Nur vollständige Logbücher oder logbuchähnliche Aufzeichnungen können anerkannt werden.
Regelungen für die seemännische Praxis:
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- Der Praxisnachweis ist auf einer geeigneten Jacht zu erbringen, Segeljacht und Motorjacht Seemeilen gelten als seemännische Praxis
- Der Praxisnachweis gilt ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
- Nachtfahrten dauern mindestens drei Stunden und beginnen nach Sonnenuntergang und enden vor Sonnenaufgang und schließen eine Ansteuerung (Ein- bzw. Auslaufen während dieser drei Stunden) mit ein. Fahrten auf offener See sind als Nachtfahrt anrechenbar, wenn sie von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang gedauert haben. Während der Nachtfahrt ist die aktive Teilnahme am Bordgeschehen über einen Zeitraum von mindestens drei Stunden unerlässlich.
Funktionen an Bord:
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- Wachführer
- Navigator
- Rudergänger
- Schiffsführer
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Verbandssekretariat.
Bitte beachten Sie die Erläuterungen zu den seemännischen Praxisnachweisen
Welche Befähigungsausweise gibt es?
Befähigungsausweise für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen
für Jachten mit Motorantrieb oder für Jachten mit Motor- und Segelantrieb für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:
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- für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1, erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln
- für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2; die Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste. erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste
- für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3; erstreckt sich auf einen Bereich von
200 Seemeilen, gemessen von der Küste - für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4; der über den Bereich der Küstennahen Fahrt hinausgeht, unbegrenzt.
Ergänzungsprüfungen zur Erweiterung der Antriebsart
Wenn Sie einen Befähigungsausweis für Segelantrieb besitzen und eine Modul-Motor Prüfung absolvieren können Sie sich einen
Befähigungsausweis Motor- und Segelantrieb ausstellen lassen und das IC Patent von der VIA Donau GmbH bei uns beantragen.
Prüfung: Ergänzungsprüfung Motor – Modul Theorieprüfung (12 Fragen aus dem Sachgebiet Motorantrieb)
Voraussetzungen: Besitz Befähigungsausweis Segelantrieb (der nach bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellt wurde)
Kosten: 30,00 € Prüfgebühren Theorie + anteilige Prüferspesen
50,70 € Ausstellungsgebühr MSVÖ BFA
118,30 € Ausstellung IC Patent
Wenn Sie einen Befähigungsausweis für Motorantrieb besitzen und eine Modul-Segel Prüfung (Theorie und Praxis) absolvieren können Sie
sich einen Befähigungsausweis Motor- und Segelantrieb ausstellen lassen und das IC Patent von der VIA Donau GmbH bei uns beantragen.
Prüfung: Ergänzungsprüfung Segel – Modul Theorieprüfung
(14 Fragen aus dem Sachgebiet Segelantrieb und eine Kartenarbeit mit 4 Fragen) und eine
Segel – Modul Praxisprüfung ( Segelmanöver)
Voraussetzungen: Besitz Befähigungsausweis Motorantrieb (der nach bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellt wurde)
wenn Sie einen FB2 besitzen:
Seemeilennachweis über 200 sm auf einer Segeljacht
wenn Sie einen FB3 besitzen:
Seemeilennachweis über 500 sm, davon mind. 250 sm als Schiffsführer auf einer Segeljacht
Kosten: 30,- € Prüfgebühren Theorie + anteilige Prüferspesen
30,- € Prüfgebühren Praxis + anteilige Prüferspesen
50,70 € Ausstellungsgebühr MSVÖ BFA
118,30 € Ausstellung IC Patent
Alle geforderten Schiffsführermeilen müssen immer mit Logbuchkopien nachgewiesen werden!