Informationen zur Ausbildung
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- Da der MSVÖ selbst nicht ausbildet und in der Regel auch keine Theorie- oder Praxisprüfungen veranstaltet,
sondern nur die Prüfungen abnimmt, bitten wir Sie, sich an eine gelistete Ausbildungsstätte zu wenden. - Die Ausbildungsstätten können Sie über Kurszeiten, Dauer, Ablauf und Preise einer Ausbildung informieren
und stehen Ihnen für ihre Fragen zur Verfügung. - Ihre Ausbildungsstätte übernimmt dann auch die Organisation Ihrer Theorie- und Praxisprüfung und
informiert Sie über die anfallenden Kosten. - Wir erhalten öfters Anfragen nach Prüfungsterminen. Da die Prüfungstermine erst 2 Wochen vor Prüfungsbeginn vom Veranstalter gemeldet werden, können wir nicht entscheiden, ob noch freie Plätze vorhanden sind.
Nachmeldungen können nur durch den Veranstalter getätigt werden. - Die Liste ist nach Bundesländern sortiert und ist als eine Empfehlungsliste anzusehen.
- Es steht Ihnen frei, Ihre Ausbildung im Selbststudium zu absolvieren. Wenn Sie alle Vorgaben für die
Durchführung von Theorie- und Praxisprüfungen erfüllen, können Sie auch selbst eine Prüfung bei uns anmelden und veranstalten. - Sie können auch bei einer nicht gelisteten Ausbildungsstätte eine Ausbildung machen.
Bitte achten Sie darauf, dass es eine Ausbildungsstätte ist, die den MSVÖ Schein anbietet. - Alle unsere Prüfungen finden nach Vorgaben der Jachtverordnung – JachtVO statt.
- Da der MSVÖ selbst nicht ausbildet und in der Regel auch keine Theorie- oder Praxisprüfungen veranstaltet,
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Theorie- und Praxisprüfung
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- Die Theorieprüfung besteht aus Fragen, Kartenarbeit und (für FB2 und FB3) einer Gezeitenarbeit.
- Die MSVÖ Theoriefragenkataloge sind im „Multiple Choice-Choose Verfahren“,
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- vier Antwortmöglichkeiten -> eine Antwort richtig!
- Die Kartenarbeit muss auf einem neuen MSVÖ Navigationsblatt gezeichnet werden.
Diese erhalten Sie von Ihrer Ausbildungsstätte. - Die Erweiterungsprüfung von dem Fahrtenbereich 2 auf Fahrtenbereich 3 besteht nur aus einer Theorieprüfung
- Für die Ausstellung eines Fahrtenbereich 3 Befähigungsausweis ist ein ausgestellter Fahrtenbereich 2 Befähigungsausweis notwendig. Antriebsarten: Motorantrieb oder Motor und Segelantrieb!
Frist für die Ausstellung des FB3 Befähigungsausweis ab Datum der FB3 Theorie Erweiterungsprüfung 3 Jahre! - Die praktische Prüfung muss – ausgenommen Fahrtbereich 1 – auf See stattfinden.
- Praktische Prüfungen für den Fahrbereich 1 können auch auf Binnengewässern in Österreich durchgeführt werden.
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Ergänzungsprüfungen zur Erweiterung der Antriebsart
Wenn Sie einen Befähigungsausweis für Segelantrieb besitzen und eine Modul-Motor Prüfung absolvieren können Sie sich einen
Befähigungsausweis Motor- und Segelantrieb ausstellen lassen und das IC Patent von der VIA Donau GmbH bei uns beantragen.
Prüfung: Ergänzungsprüfung Motor – Modul Theorieprüfung (12 Fragen aus dem Sachgebiet Motorantrieb)
Voraussetzungen: Besitz Befähigungsausweis Segelantrieb (der nach bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellt wurde)
Kosten: 30,00 € Prüfgebühren Theorie + anteilige Prüferspesen
50,70 € Ausstellungsgebühr MSVÖ BFA
118,30 € Ausstellung IC Patent
Wenn Sie einen Befähigungsausweis für Motorantrieb besitzen und eine Modul-Segel Prüfung (Theorie und Praxis) absolvieren können Sie
sich einen Befähigungsausweis Motor- und Segelantrieb ausstellen lassen und das IC Patent von der VIA Donau GmbH bei uns beantragen.
Prüfung: Ergänzungsprüfung Segel – Modul Theorieprüfung
(14 Fragen aus dem Sachgebiet Segelantrieb und eine Kartenarbeit mit 4 Fragen) und eine
Segel – Modul Praxisprüfung ( Segelmanöver)
Voraussetzungen: Besitz Befähigungsausweis Motorantrieb (der nach bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellt wurde)
Seemeilennachweis über 200 sm auf einer Segeljacht.
Kosten: 30,- € Prüfgebühren Theorie + anteilige Prüferspesen
30,- € Prüfgebühren Praxis + anteilige Prüferspesen
50,70 € Ausstellungsgebühr MSVÖ BFA
118,30 € Ausstellung IC Patent