Mitglieder Ehrungen

MSVÖ Ehrungen

Als MSVÖ Mitgliedsclub hat der Obmann Ihres Clubs die Möglichkeit, für Clubmitglieder eine MSVÖ Ehrung zu beantragen. Das Ansuchen muss schriftlich an das Verbandssekretariat erfolgen.

Ablauf:

      • schriftliches Ansuchen des Clubs
      • Prüfung der Vorraussetzungen durch das MSVÖ Sekretariat, Absprache mit dem Club zwecks Terminwunsch
      • Versendung über Ausgang der Abstimmung, ggf. Zusendung des Erlagscheines
      • Einzahlung der Gebühren auf das Konto: IBAN AT59 2011 1000 0411 9371
      • Nach Zahlungseingang werden die Urkunden und Ehrenzeichen per Post versendet. Sollte ein Vorstandsmitglied die Ehrung vornehmen, bringt er diese mit.

Bestimmungen über die Verleihung von Auszeichnungen

PUNKT A

Der Motorbootsport u. Seefahrts Verband Österreich verleiht auf Antrag an Mitglieder von Clubs, die dem MSVÖ angehören:

das Silberne Ehrenzeichen

      • bei mindestens 15-jähriger ununterbrochener, aktiver Mitgliedschaft oder bei mindestens 10-jähriger erfolgreicher Ausübung einer Funktion in einem Club des MSVÖ.

das Goldene Ehrenzeichen

      • Mitglieder, welche bereits im Besitze des Silbernen Ehrenzeichens sind, bei mindestens 25-jähriger ununterbrochener, aktiver Mitgliedschaft oder mindestens 15-jähriger erfolgreicher Ausübung einer Funktion in einem Club des MSVÖ.

Als Funktion im Sinne dieser Bestimmungen gelten:

      • Präsident (Obmann, Vorstand)
      • Vizepräsident (Obmann Stellvertreter)
      • Kassier
      • Schriftführer
      • Sportwart (Stegwart)
      • Vorstandsmitglied des MSVÖ

Punkt B 

Der Motorbootsport u. Seefahrts Verband Österreich verleiht auf Antrag an Mitglieder, die dem MSVÖ angehören bzw. an Persönlichkeiten und Körperschaften, die dem MSVÖ nicht angehören:

den Goldenen Propeller mit Brillant

als besondere Auszeichnung für außerordentliche oder einmalige Verdienste um den Motorboot- und Segelsport.

Der Antrag gemäß Punkt A ist von einem Club, der dem MSVÖ angehört, zu stellen.
Der Antrag ist vom MSVÖ zu stellen, wenn ein Mitglied des MSVÖ Vorstandes geehrt werden soll.

Der Antrag gemäß Punkt B kann nur von einem Mitglied des Vorstandes eingebracht werden.

Durchführungsbestimmungen

Die Entscheidung darüber, welcher Grad der Auszeichnung verliehen werden soll, obliegt ausschließlich dem MSVÖ.

      • Grundbedingung für die Behandlung eines Auszeichnungsantrages ist, dass der antragstellende Club den Verbandsbeitrag bezahlt hat.
      • Der antragstellende Club übernimmt die Kosten der Auszeichnung laut Punkt 7 für alle zu ehrenden Mitglieder und Ehrenpräsidenten des Clubs, die den erforderlichen Bestimmungen des Punktes A entsprechen. Für den Präsidenten (Obmann) oder Vizepräsidenten (Obmann-Stellvertreter) ist die Verleihung des Ehrenzeichens mit keinen Kosten verbunden.
      • Die Dauer der Mitgliedschaft oder der Funktion sind nachzuweisen bzw. ausdrücklich zu bestätigen.
      • Zwischen der Verleihung des Silbernen und des Goldenen Ehrenzeichens müssen, neben der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen, mindestens 5 (fünf) Jahre liegen.
      • Tarif gemäß Punkt 3 ab 1986
        Silbernes Ehrenzeichen                     30,– €
        Goldenes Ehrenzeichen                     45,– €
        Goldener Propeller mit Brillant       Kosten für Anschaffung
        (auf Anfrage, da Goldpreis variabel)
© Copyright 2020 Alle Inhalte, insbesondere Texte, Prüfungsmaterial, PDF Dateien, Fotografien und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung, bleiben vorbehalten  |  Webdesign, App & Grafikdesign aus Wien von Ameisenhaufen.at