MSVÖ Ehrungen
Als MSVÖ Mitgliedsclub hat der Obmann Ihres Clubs die Möglichkeit, für Clubmitglieder eine MSVÖ Ehrung zu beantragen. Das Ansuchen muss schriftlich an das Verbandssekretariat erfolgen.
Ablauf:
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- schriftliches Ansuchen des Clubs
- Prüfung der Vorraussetzungen durch das MSVÖ Sekretariat, Absprache mit dem Club zwecks Terminwunsch
- Versendung über Ausgang der Abstimmung, ggf. Zusendung des Erlagscheines
- Einzahlung der Gebühren auf das Konto: IBAN AT59 2011 1000 0411 9371
- Nach Zahlungseingang werden die Urkunden und Ehrenzeichen per Post versendet. Sollte ein Vorstandsmitglied die Ehrung vornehmen, bringt er diese mit.
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Bestimmungen über die Verleihung von Auszeichnungen
PUNKT A
Der Motorbootsport u. Seefahrts Verband Österreich verleiht auf Antrag an Mitglieder von Clubs, die dem MSVÖ angehören:
das Silberne Ehrenzeichen
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- bei mindestens 15-jähriger ununterbrochener, aktiver Mitgliedschaft oder bei mindestens 10-jähriger erfolgreicher Ausübung einer Funktion in einem Club des MSVÖ.
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das Goldene Ehrenzeichen
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- Mitglieder, welche bereits im Besitze des Silbernen Ehrenzeichens sind, bei mindestens 25-jähriger ununterbrochener, aktiver Mitgliedschaft oder mindestens 15-jähriger erfolgreicher Ausübung einer Funktion in einem Club des MSVÖ.
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Als Funktion im Sinne dieser Bestimmungen gelten:
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- Präsident (Obmann, Vorstand)
- Vizepräsident (Obmann Stellvertreter)
- Kassier
- Schriftführer
- Sportwart (Stegwart)
- Vorstandsmitglied des MSVÖ
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Punkt B
Der Motorbootsport u. Seefahrts Verband Österreich verleiht auf Antrag an Mitglieder, die dem MSVÖ angehören bzw. an Persönlichkeiten und Körperschaften, die dem MSVÖ nicht angehören:
den Goldenen Propeller mit Brillant
als besondere Auszeichnung für außerordentliche oder einmalige Verdienste um den Motorboot- und Segelsport.
Der Antrag gemäß Punkt A ist von einem Club, der dem MSVÖ angehört, zu stellen.
Der Antrag ist vom MSVÖ zu stellen, wenn ein Mitglied des MSVÖ Vorstandes geehrt werden soll.
Der Antrag gemäß Punkt B kann nur von einem Mitglied des Vorstandes eingebracht werden.
Durchführungsbestimmungen
Die Entscheidung darüber, welcher Grad der Auszeichnung verliehen werden soll, obliegt ausschließlich dem MSVÖ.
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- Grundbedingung für die Behandlung eines Auszeichnungsantrages ist, dass der antragstellende Club den Verbandsbeitrag bezahlt hat.
- Der antragstellende Club übernimmt die Kosten der Auszeichnung laut Punkt 7 für alle zu ehrenden Mitglieder und Ehrenpräsidenten des Clubs, die den erforderlichen Bestimmungen des Punktes A entsprechen. Für den Präsidenten (Obmann) oder Vizepräsidenten (Obmann-Stellvertreter) ist die Verleihung des Ehrenzeichens mit keinen Kosten verbunden.
- Die Dauer der Mitgliedschaft oder der Funktion sind nachzuweisen bzw. ausdrücklich zu bestätigen.
- Zwischen der Verleihung des Silbernen und des Goldenen Ehrenzeichens müssen, neben der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen, mindestens 5 (fünf) Jahre liegen.
- Tarif gemäß Punkt 3 ab 1986
Silbernes Ehrenzeichen 30,– €
Goldenes Ehrenzeichen 45,– €
Goldener Propeller mit Brillant Kosten für Anschaffung
(auf Anfrage, da Goldpreis variabel)
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